
Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Ergebnis der Beschlussfassung
Der Gemeinderat Aschau i.Chiemgau tagte am 17.01.2012. Das Ergebnis der Beschlussfassung aus der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend zusammen gefasst. Sofern Sie weitere Einzelheiten wissen möchten, wenden Sie sich bitte an das Rathaus Aschau i.Chiemgau - Frau Elisabeth Linhuber, Tel. 08052/95109-32.
Öffentlicher Teil
1. Allgemeines
Ergebnis:
Bürgermeister Weyerer eröffnet um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Aschau i.Chiemgau und begrüßt die Gemeinderatsmitglieder, den Vertreter der Presse, Herrn Rehberg, sowie die anwesenden Zuhörer. Der Bürgermeister stellt fest, dass zum heutigen Sitzungstermin gemäß der Geschäftsordnung vom 08.05.2008 unter Angabe der Tagesordnung geladen ist.
Entschuldigt:
Fromm Christoph
Moosmüller Albert (bei TOP 1 und 2)
Die Mehrheit des Gemeinderates ist anwesend und stimmberechtigt; der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Genehmigung einer Niederschrift:
Folgende Niederschrift liegt zur Einsichtnahme auf:
13.12.2011: Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben werden, gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt (§ 27 Abs. 2 Satz 2 GeschO).
Bildung eines Seniorenbeirates:
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die im Frühjahr 2011 durchgeführte Befragung zum Thema "Seniorenpolitisches Gesamtkonzept". Es handelte sich dabei um eine statistische Erhebung auf Landkreisebene, bei der in der Gemeinde Aschau i.Chiemgau alle Personen über 60 Jahre einen Fragebogen erhielten. Der Rücklauf betrug 57 %.
Das umfangreiche und sehr aufschlussreiche Ergebnis wurde dem Gemeinderat am 25.10.2011 vom Institut SAGS präsentiert. Des Weiteren haben alle Gemeinderatsmitglieder die Unterlagen per Email erhalten.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Situng vom 08.11.2011, TOP 7, dafür ausgesprochen, zur weiteren Bearbeitung der gewonnenen Erkenntnisse aus dieser Umfrage einen "Seniorenbeirat" zu bilden.
In einem Artikel des Gemeindeblattes vom Januar 2012 wurden interessierte Seniorinnen und Senioren gebeten, im Seniorenbeirat mitzuarbeiten.
Seither haben sich 8 Personen für diese Aufgabe gemeldet.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass sich der Seniorenbeirat am Montag, 05. März 2012, 14.00 Uhr, im Rathaus zur ersten Besprechung trifft.
Herausgabe eines neuen Info-Flyers für die Kindertagesstätte Spatzennest:
Für die gemeindliche Kindertagesstätte Spatzennest wurde ein neuer Flyer herausgegeben, der dem Gemeinderat vorliegt.
Bürgerversammlungen 2012:
Die Bürgerversammlung Aschau wurde für Fr., 23.03.2012 (19.30 Uhr - Festhalle), sowie die Bürgerversammlung Sachrang für Fr., 30.03.2012 (19.30 Uhr - Saal Posthotel Sachrang) anberaumt.
Kenntisnahme.
Beschluss nicht erforderlich.
2. Vollzug der Baugesetze;
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Niederaschau Ost III" (Sonnwendstraße) im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn.1037, 1038 und 1039, Gemarkung Niederaschau, zwischen Sonnwend- und Gedererstraße;
hier: Änderungs-, Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Ergebnis:
Der Gemeinderat beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Niederaschau Ost III" (Sonnwendstraße) nach § 13 BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 1037, 1038 und 1039 Gemarkung Niederaschau, und billigt den Planentwurf des Architektenbüros Huber-Planungs-GmbH aus 83022 Rosenheim vom 24.11.2011. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 18 : 1
3. Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 230 und 235/2, Gemarkung Niederaschau, südlich der Aufhamer Straße;
hier: Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), sowie Beschluss zur nochmaligen eingeschränkten Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB
Ergebnis:
Der Gemeinderat schließt sich den vorausgegangenen Stellungnahmen der Verwaltung vollinhaltlich an und macht sich diese zu eigen.
Der Gemeinderat beschließt, eine nochmalige eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) und eine eingeschränkte Beteiligung der Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es wird bestimmt, dass erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzenden Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.
Dies sind im Einzelnen die folgenden geänderten oder ergänzten Teile:
- Die Regelung für das Maß der bauligen Nutzung (§ 2 Nummern 1 und 2 der textlichen Festsetzungen von Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) zu Grundfläche (GR) mit Flächenzahlangabe, z.B. GR 157
- Wegfall der Bezeichnungen Mehrfamilienhäuser (MFH), Einfamilienhäuser (EFH), dafür nur Häuser mit z.B. II oder III Vollgeschossen
- Änderung der Definition überbaubare Grundstücksfläche unter Nummer 3 bei § 2 "Maß der baulichen Nutzung" in den textlichen Festsetzungen
- bei § 4 in den textlichen Festsetzungen "äußere Gestaltung der baulichen Anlagen", hier bei Nummer 1, Wegfall der Bezeichnungen EFH und MFH, sowie Änderung der zulässigen Eindeckung von naturrote Ziegel in naturrote Dachsteine
- Ergänzung bei Hinweise unter der bisherigen Nummer 4 ("Im Planungsbereich sind wegen des direkt anschließenden Bodendenkmals...")
- Ergänzung bei Hinweise unter neuer Nummer 5 der beschlossene Text zur Stromversorgung ("erforderliche Kabelverteiler...")
- Ergänzung bei Hinweise unter neuer Nummer 6 mit dem Hinweistext unter "Schallschutz": Hinweis auf DIN-, ISO- und VDI-Richtlinien
- Ergänzung der vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen in Nord-Südrichtung im mittleren Baufeld
- In der schriftlichen Begründung zum Bebauungsplanentwurf bei Großbuchstabe "C Beschreibung des Plangebietes" hier unter lfd. Nummer 4 "Infrastruktur" der neugebildete Punkt Immissionsschutz mit den Unterpunkten "vom Baugebiet induzierte Verkehrsgeräuschimmissionen, baulicher Schallschutz im Planungsgebiet.
Dazu hat das Architekturbüro ARC-Architekten aus 84364 Bad Birnbach einen um die jetzt vorangegangenen beschlossenen Änderungspunkte erstellten Bebauungsplanentwurf samt Begründung mit Datum vom 17.01.2012 erstellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine nochmalige nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB eingeschränkte Auslegung durchzuführen und in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Rechtsgrundlage zur Festsetzung einer zentralen Energieversorgung im Bebauungsplan besteht. Weiters wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Fachbüros zu erkunden, die dies ggf. umsetzen. In die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist unter "Hinweise" aufzunehmen, dass den Bauherren die Inanspruchnahme einer Energieberatung empfohlen wird.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
4. Mittagsbetreuung 2010/11 - Abrechung
Ergebnis:
Der Gemeinderat genehmigt die Abrechnung der Mittagsbetreuung 2010/11. Die Gemeinde hat hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 5.023,61 € aufgewendet. Die Staatsförderung in Höhe von 3.323 € ist bereits in Abzug gebracht.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
5. Katholischer Kindergarten St. Marien;
hier: Übernahme des Defizits für das Kindergartenjahr 2011/12
Ergebnis:
Antrag zur Geschäftsordnung von Dritten Bürgermeister Thedy Metzler:
Der Gemeinderat beschließt, den Beratungspunkt zurückzustellen und vorerst die Haushaltsberatungen 2012 abzuwarten. Der Beratungspunkt soll am 28.02.2012 erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Seitens des Pfarramtes soll dabei dem Gemeinderat die Zusammensetzung des erwarteten Defizits erläutert werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 8
6. Katholischer Kindergarten St. Michael, Sachrang;
hier: Übernahme des Defizits für das Kindergartenjahr 2011/12
Ergebnis:
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass für den Kindergarten St. Michael, Sachrang, 2011/12 voraussichtlich kein Defizit entsteht, das nicht durch Rückstellungen bzw. Spenden ausgeglichen werden kann.
Kenntnisnahme.
Beschluss nicht erforderlich.
7. Anträge aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder




