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Gewerbesteuer

Sachbearbeiter: Frau Carina Scherr, Zimmer 7, Tel. 08052/95109-16, E-Mail: carina.scherr@aschau.de

Zuständig für die Veranlagung von Gewerbesteuermeßbetragsbescheiden des Finanzamtes. Der Meßbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde (ab dem Veranlagungsjahr 2008 300 %; vorher 350 %) multipliziert. Daraus errechnet sich die an die Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuer.