
Grundsteuer
Sachbearbeiter: Frau Carina Scherr, Zimmer 7, Tel. 08052/95109-16, E-Mail: carina.scherr@aschau.de
Zuständig für die Veranlagung von Grundsteuermeßbetragsbescheiden des Finanzamtes. Der Meßbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde (derzeit 320%) multipliziert. Daraus errechnet sich die an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) oder Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke).




