
Kinderreisepass
Beschreibung
Den Kinderreisepass für ein Kind, das Deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Alternativen für den Kinderreisepass:
- elektronischer Reisepass
- Personalausweis
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamen Sorgerecht durch beide Elternteile bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort möglich
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Lichtbild (Kinderreisepässe werden nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kleinkinder.)
Kosten
- 13,00 € für Kinderreisepass
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 €
- Änderung eines Kinderausweises: gebührenfrei
Verdoppelung der Gebühren
1. Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
2. Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 und § 5 Abs. 2 Passgesetz (PaßG) - Passpflicht




