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Kraftfahrzeug-Außerbetriebsetzungen
Das Verfahren kann nur angewendet werden bei Kraftfahrzeugen, die im Landkreis Rosenheim zugelassen sind.
Bei einer Außerbetriebsetzung sind Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die amtlichen Kennzeichen bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die amtlichen Kennzeichen vorzulegen. Für die Außerbetriebsetzung fallen Gebühren von 8,50 € an.
Dabei wird das Kennzeichen vom Landratsamt Rosenheim längstens 18 Monate für eine Wiederzulassung kostenfrei reserviert.
Können die vorgeschriebenen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, ist ausnahmslos die Zulassungsstelle aufzusuchen.




