
Kraftfahrzeug-Stilllegungen
Sachbearbeiter: Herr Josef Bauer, Zimmer 5, Tel.: 08052/95109-14, E-Mail: josef.bauer@aschau.de
Das Verfahren kann nur angewendet werden bei Kraftfahrzeugen, die im Landkreis Rosenheim zugelassen sind.
Bei einer Außerbetriebsetzung sind Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die amtlichen Kennzeichen bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die amtlichen Kennzeichen vorzulegen. Für die Außerbetriebsetzung fallen Gebühren von 8,50 € an.
Dabei wird das Kennzeichen vom Landratsamt Rosenheim längstens 18 Monate für eine Wiederzulassung kostenfrei reserviert.
Können die vorgeschriebenen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, ist ausnahmslos die Zulassungsstelle aufzusuchen.
Gemeinde Aschau i.Chiemgau
Josef Bauer
Kampenwandstr. 36
83229 Aschau i.Chiemgau
Telefon 08052/95109-14
E-Mail: josef.bauer@aschau.de




