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Kurbeitrag Zweitwohnung

Von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken in ihrer zweiten oder weiteren Wohnung in der Gemeinde aufhalten, wird ein pauschaler Kurbeitrag von 60 Tagen pro Person im Jahr entsprechend dem jeweiligen Kurbezirk berechnet.

im Kurbezirk IIIIII
für Personen vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres0,85 €0,75 €0,65 €
für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben1,00 €0,85 €0,75 €

 

Kurzone I:

Aschau i.Chiemgau, Hohenaschau i.Chiemgau, Fellerer, Engerndorf, Pölching, Hammerbach, Bach, Brückl, Hub, Schlechtenberg, Aufham, Kohlstatt, Haindorf, Innerkoy, Bucha

Kurzone II:

Außerkoy, Göttersberg, Wasserthal, Wald, Attich, Einfang, Außerwald, Schwarzenstein, Schoßrinn, Hainbach, Stein, Grattenbach, Innerwald, Huben, Berg, Sachrang, Aschach, Grenzhub

Kurzone III:

Das restliche Gemeindegebiet ohne die Kurzonen I und II.

Die vollständige Kurbeitragssatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen .