INDEX SEITENANFANG EINE SEITE ZURÜCK KONTAKT SITEMAP AGB & DATENSCHUTZ IMPRESSUM ZUR NAVIGATION ZUM INHALT
Wappen Aschau
Suche starten

Beliebte Suchen:

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Menschen und ihre Rechte

Das frühere Schwerbehindertengesetz ist abgelöst worden durch das neue Schwerbehindertenrecht, das nunmehr im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches enthalten ist. Dieses Gesetz ist am 1. Juli 2001 in Kraft getreten. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Nachteilsausgleiche und der für die Gewährung jeweils unterschiedlich zuständigen Behörden und Stellen, fällt es Menschen mit Behinderung oft schwer, sich rasch und möglichst umfassend zu informieren. Keiner soll aber aus Unkenntnis auf seine Rechte verzichten.

Aus diesem Grunde wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem Bayerischen Landesamt für Versorgung und Familienförderung eine Informationsbroschüre herausgegeben.

Diese Broschüre soll Orientierung geben und über die vielfältigen Hilfen informieren. Die Broschüre und die Antragsformulare liegen im Rathaus im Zimmer 2 zur Abholung bereit.

Die Broschüre und weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

Bayerische Verwaltung für Versorgung und Familienförderung
www.lvf.bayern.de

Die Antragsformulare können mit dem Acrobat Reader dargestellt, am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

Zuständigkeit der Ämter für Versorgung und Familienförderung – Versorgungsämter:

Oberbayern Buchstabe A - H
Versorgungsamt München I
Richelstr. 17
80634 München
Tel. 089/13062-0

Oberbayern Buchstabe I - Z
Versorgungsamt München II
Bayerstr. 32
80335 München
Tel. 089/5143-1

Die ausgefüllten Anträge werden vom Versorgungsamt in München bearbeitet. Die Gemeinde erhält vom Versorgungsamt den fertigen Schwerbehindertenausweis zugestellt. Gleichzeitig erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass der Ausweis mit einem aktuellen Lichtbild in der Gemeinde abgeholt werden kann. Hierfür sind keine Gebühren zu entrichten.