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Wassergebühren
Zuständig für die Abrechnung des jährlichen Verbrauches. Der Abrechnungszeitraum lt. gültiger Satzung ist vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Der Preis pro Kubikmeter Wasser (dieser wird anhand des Hauszählers ermittelt) beträgt 0,83 € zzgl. 7% MwSt = 0,89 €. Zu diesem Kubikmeterpreis wird eine Grundgebühr berechnet. Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe des Hauptwasserzählers und beträgt für Wasserzähler (WZ):
- bis 5 cbm/h 90,00 € zzgl. 7% MwSt = 96,30 € pro Jahr
- bis 12 cbm/h 180,00 € zzgl. 7% MwSt = 192,60 € pro Jahr
- bis 20 cbm/h 360,00 € zzgl. 7% MwSt = 385,20 € pro Jahr
- bis 30 cbm/h 540,00 € zzgl. 7% MwSt = 577,80 € pro Jahr
- über 30 cbm/h 720,00 € zzgl. 7% MwSt = 770,40 € pro Jahr
Die vollständige Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen .




