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Wohnsitz

Anmeldung - Abmeldung - Umzugsmeldung

Bei Wohnungswechsel ist man verpflichtet, sich innerhalb von 8 Tagen ab-, an- oder umzumelden.

Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nur noch erforderlich, wenn es sich um eine Nebenwohnung (Zeitwohnsitz) handelt, eine bereits bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird oder wenn man ins Ausland verzieht.

Zur Anmeldung in der Gemeinde benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass. Für die Abmeldung - falls erforderlich - benötigen Sie keine Unterlagen; für die Ummeldung bei Umzug in der Gemeinde ist nur der Personalausweis erforderlich.