Müllabfuhrgebühren
Sachbearbeiterin: Frau Regina Huber, Zimmer 7, Tel. 08052/95109-16, E-Mail: steueramt@aschau.de
Die Müllabfuhr führt der Landkreis Rosenheim durch.
Pro Haushalt ist eine Mindestbehälterkapazität von 40 l (für 2 Wochen) vorgeschrieben.
Die monatlichen Gebühren betragen im Einzelnen:
ohne Kompostabschlag | mit Kompostabschlag | |
40-l-Tonne | 6,00 € | 5,40 € |
80-l-Tonne | 9,70 € | 8,60 € |
120-l-Tonne | 14,50 € | 12,90 € |
240-l-Tonne | 29,00 € | 25,80 € |
1.100-l-Mietbehälter | 273,00 € Monatspauschale inkl. wöchentlicher Leerung |
1.100-l-Eigentumsbehälter | 63,00 € pro Leerung |
70-l-Müllsack | 5,00 € |
Die Leerung der Restmülltonnen erfolgt i. d. R. 14-tägig mittwochs. Die Großbehälter können wöchentlich i. d. R. am Donnerstag entleert werden.
Änderungen wegen Feiertagen etc. entnehmen Sie bitte dem Jahresplan (unter Aktuelles).
Die Müllabfuhrgebühren werden von uns grundsätzlich nur mit dem Hauseigentümer bzw. mit der Hausverwaltung abgerechnet.