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Bankerldorf® Aschau Im Chiemgau, © Jochen Moll
Bergsteigerdorf Sachrang, © Joachim Brahms

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AGB

Bei einer online Buchung über unser Onlinebuchungstool der IRS - Region 18 e.V. müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) bestätigt werden. Hier finden Sie die AGB noch einmal zum Nachlesen und Download:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für die Buchung über die Tourist Info Aschau i.Chiemgau vom Buchungssystem über den Verein IRS - Region 18 e.V.

Verwendung des Onlinebuchungstools der IRS18 - Datenschutzhinweis

Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von Unterkunftsleistungen und sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklung von Anfragen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) der IRS - Region 18 e.V., Felden 10, 83233 Bernau am Chiemsee, nachfolgend „IRS18“ abgekürzt. Im Rahmen des OBT verarbeitet die IRS18 die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der IRS18 zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://www.aschau.de/datenschutz-aschau einsehen können.

Datenschutzerklärung der IRS Region 18 e.V. für das Onlinebuchungsgstool

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Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen: Schließen Sie vor Ihrer Reise innerhalb Deutschland eine Storno-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung ab. Diese ersetzt u.a.: Stornokosten bei Nichtantritt der Reise, Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes z.B. auf Grund von Elementarereignissen, Anteilige Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Reiseabbruch. Optimalen Schutz bietet auch die StornoPlus-Versicherung. Diese sichert zusätzlich Reisegepäckschäden, den Verlust des Fahrrads oder hohe Kosten eines Krankenrücktransports ab. Abschluss: sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

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Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag Vermietung

Tourist Info Aschau im Chiemgau, Kampenwandstr. 38, Tel. 08052/90490, E-Mail: info@aschau.de

Kurbeitrag Vermietung:

Maßgebend ist die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der derzeit gültigen Fassung der Kurbeitragssatzung, die Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe K: Kurbeitrag finden.

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag.

Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag:

KurbezirkIIIIII
für Personen vom 7. bis zur Voll-
endung des 16. Lebensjahres
1,30 €1,15 €1,00 €
für Personen, die das 16. Lebens-
jahr vollendet haben
1,50 €1,30 €1,15 €

 

Kurzbezirk I:

Umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Aschau i.Chiemgau, außer die in Kurbezirk II und III aufgeführten Gemeindeteile.

Kurzbezirk II:

Aschach, Attich, Außerkoy, Außerwald, Berg, Einfang, Göttersberg, Grattenbach, Grenzhub, Hainbach, Huben, Innerwald, Sachrang, Schoßrinn, Schwarzenstein, Seehaus, Spöck, Stein und Weiher.

Kurbezirk III:

Bergseite Ost (Aschau i.Chiemgau), Bergseite Ost (Gemeindeteil Sachrang), Bergseite West (Aschau i.Chiemgau), Bergseite West (Gemeindeteil Sachrang), Hintergschwendt, Mitterleiten, Reichenau, Ried, Schweibern, Staffelstein und Vordergschwendt.

Privater Fremdenverkehrsbeitrag:

Mit dem monatlichen Kurbeitragsbescheid von der Tourist Info wird ein privater Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 0,25 € pro Übernachtung und Gast erhoben. Bei einer gewerblichen Vermietung, wird der Fremdenverkehrsbeitrag von der Gemeinde veranlagt: Fremdenverkehrsbeitrag gewerblich.

Die vollständige Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe F: Fremdenverkehr.

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