Bergsteigerdörfer Schleching und Sachrang
Bergsteigerdörfer: Landschaft und Tradition - Sachrang und Schleching sind seit 2017 Mitglied der Initiative Bergsteigerdörfer des Deutschen Alpenvereins.
Die Bergsteigerdörfer Schleching (569 m) und Sachrang (738 m) liegen eingebettet in den Chiemgauer Alpen südlich des Chiemsees. Die Orte sind von einer Voralpenlandschaft mit Wiesen, bewaldeten Gipfeln und den markanten Felsformationen der nördlichen Kalkalpen umgeben. Ein prägendes Element beider Orte ist der Geigelstein (1.808 m), dessen Umgebung aufgrund ihrer Artenvielfalt seit 1991 als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.
Bergsteigerdörfer stehen für eine Form des Tourismus, die auf den Schutz alpiner Natur und Landschaft ausgerichtet ist. Sie verzichten auf technische Erschließungen, pflegen alpine Kultur und Traditionen und fördern naturnahe Bergsportaktivitäten. Das Projekt wurde vom Österreichischen Alpenverein initiiert und wird heute gemeinsam mit dem Deutschen Alpenverein, dem Alpenverein Südtirol und dem Alpenverein Slowenien getragen.
Sachrang und Schleching sind seit 2017 Mitglied der Initiative „Bergsteigerdörfer“ des Deutschen Alpenvereins. Die Aufnahme basiert auf den Kriterien und der Deklaration der Initiative.
Kriterien / aktuelle Informationen beim DAV
Sie finden hier alle Informationen:
Bergsteigerdörfer Schleching und Sachrang im Chiemgau
Zwei Täler, zwei Orte, eine Bewerbung
Schleching und Sachrang liegen in den benachbarten Tälern der Prien und der Achen. Zwischen den beiden Orten liegt der Geigelstein, einer der bekanntesten Chiemgauer Berge. Mit ihm identifizieren sich die Bewohner sowohl von Schleching als auch von Sachrang. Es lag deshalb nahe, sich gemeinsam als Bergsteigerdörfer zu bewerben.
Bergsteigerdorf Sachrang – ausgezeichnet im Rahmen der Bergsteigerdorf-Initiative des Deutschen Alpenvereins (DAV)
Bergsteigerdorf Partnerbetriebe
Partnerbetriebe der Bergsteigerdörfer richten ihr Angebot auf die Bedürfnisse von Wanderern, Bergsteigern und Skitourengehern aus. Dazu gehören frühe Frühstückszeiten, Informationen zu Touren, Hinweise zu Leihmaterial oder die Vermittlung von Bergführern. Mitglieder alpiner Vereine erhalten im Rahmen des Gegenrechtsabkommens 10 % Ermäßigung auf das Standardangebot.
Hier die Partnerbetriebe zum Download:











