Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag Vermietung
Tourist Info Aschau im Chiemgau, Kampenwandstr. 38, Tel. 08052-90490, E-Mail: info@aschau.de
Kurbeitrag Vermietung:
Maßgebend ist die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der derzeit gültigen Fassung der Kurbeitragssatzung, die Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe K: Kurbeitrag finden.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage von den Gästen berechnet. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag.
Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag,
gültig ab 01.01.2025
Gemeindegebiet Aschau & Sachrang
Kurbezirk I
- Für Personen vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,80 €
- Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben 2,00 €
Kurbezirk II = Bergseite Ost und West Aschau und Sachrang
Der Kurbeitrag ist vom Gast zu bezahlen.
Privater Fremdenverkehrsbeitrag:
Mit dem monatlichen Kurbeitragsbescheid von der Tourist Info wird vom Gastgeber ein privater Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 0,50 € pro Übernachtung und Gast erhoben. Bei einer gewerblichen Vermietung, wird der Fremdenverkehrsbeitrag von der Gemeinde veranlagt.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist vom Gastgeber zu bezahlen.
Die vollständige Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe F: Fremdenverkehr.