Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag Vermietung
Tourist Info Aschau im Chiemgau, Kampenwandstr. 38, Tel. 08052/90490, E-Mail: info@aschau.de
Kurbeitrag Vermietung:
Maßgebend ist die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der derzeit gültigen Fassung der Kurbeitragssatzung, die Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe K: Kurbeitrag finden.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag.
Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag:
Kurbezirk | I | II | III |
für Personen vom 7. bis zur Voll- endung des 16. Lebensjahres | 1,30 € | 1,15 € | 1,00 € |
für Personen, die das 16. Lebens- jahr vollendet haben | 1,50 € | 1,30 € | 1,15 € |
Kurzbezirk I:
Umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Aschau i.Chiemgau, außer die in Kurbezirk II und III aufgeführten Gemeindeteile.
Kurzbezirk II:
Aschach, Attich, Außerkoy, Außerwald, Berg, Einfang, Göttersberg, Grattenbach, Grenzhub, Hainbach, Huben, Innerwald, Sachrang, Schoßrinn, Schwarzenstein, Seehaus, Spöck, Stein und Weiher.
Kurbezirk III:
Bergseite Ost (Aschau i.Chiemgau), Bergseite Ost (Gemeindeteil Sachrang), Bergseite West (Aschau i.Chiemgau), Bergseite West (Gemeindeteil Sachrang), Hintergschwendt, Mitterleiten, Reichenau, Ried, Schweibern, Staffelstein und Vordergschwendt.
Privater Fremdenverkehrsbeitrag:
Mit dem monatlichen Kurbeitragsbescheid von der Tourist Info wird ein privater Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 0,25 € pro Übernachtung und Gast erhoben. Bei einer gewerblichen Vermietung, wird der Fremdenverkehrsbeitrag von der Gemeinde veranlagt: Fremdenverkehrsbeitrag gewerblich.
Die vollständige Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe F: Fremdenverkehr.